Die Autoindustrie hat Dieselversuche mit Affen durchgeführt. Da die Politik wahrscheinlich von diesen Tests wusste, ist nun die Empörung groß. Die Parteien und Politiker verurteilen diese Tierversuche aufs Schärfste. Zum wiederholten male wird der Vorstand der Autoschmiede VW angegriffen und ein leitender Manager musste auch schon gehen. Menusch Khadjavi, Professor für Wirtschaftsethik titelt im Handelsblatt vom 30.01.2018 auf Seite 7: “Das entspricht nicht der Menschheitsformel von Kant.“ Weitere Wirtschaftsethiker sind außer sich, äußern sich kritisch und in den Medien wird dieses Thema hochgekocht. Richtig so. Tierversuche sind rundweg abzulehnen. Menschenversuche aber auch. Möglicherweise sind Menschenversuche strenger zu beurteilen als Tierversuche.
In Deutschland werden in vielen Städten (Stuttgart, Köln, München usw.) die Stickstoffdioxidgrenzwerte nicht eingehalten. Im Mittel des Jahres 2017 betrug dieser Wert in München 78 µg/m3, also fast doppelt so viel, wie erlaubt ist. Die Menschen sind gezwungen, diese Stickstoffdioxide einzuatmen. Es ist zynisch wenn Wirtschaftsethiker behaupten, dass die wissenschaftlichen Versuche an gesunden und erwachsenen Menschen freiwillig durchgeführt werden und damit moralisch nicht zu beanstanden sind. Ob diese Menschen zur ärmeren Bevölkerung gehören und das Geld, dass sie für diese Versuche erhalten, zwingend benötigen, wird von den Wirtschaftsethikern nicht untersucht. Die Menschen auf den Straßen in Stuttgart, Köln und München atmen diese Gase auch nicht freiwillig ein, im Gegenteil, sie haben keine Alternative. Leider wird diese Diskussion überlagert durch die abzulehnenden Tierversuche mit Affen.
Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m3.  Die Arbeitsplatzgrenzwerte, für einige wenige Berufe, sind mit 950 µg/m3 wesentlich höher. Viele Menschen folgern aus dieser, zugegebenermaßen, großen Differenz, dass man die EU-Grenzwerte einfach hochsetzen könnte. Damit wäre dann das Problem mit dem Diesel gelöst. So einfach ist es leider nicht. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die NO2 – Konzentration in der Außenluft eine Bedrohung rund um die Uhr, für empfindliche (Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma) Menschen eine Zumutung. Man kann für die Grenzwerte in der Außenluft nicht die gleichen Maßstäbe anlegen wie für Arbeitsplatzgrenzwerte.
Folgende Argumente sind in der Debatte zu berücksichtigen:
- Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der absolut noch vertretbare Wert um der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu genügen, dies gilt nur für sehr wenige Berufe, insbesondere für Industrieschweißer.
- Der Arbeitsplatzgrenzwert hat einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Außenluftgrenzwert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nur eine gewisse Zeit diesem Grenzwert ausgesetzt werden. Außerdem müssen diese Personen sich in einem mittleren Alter befinden und absolut gesund sein (sog. „healthy workers“).
- Solche Berufsgruppen müssen arbeitsmedizinisch betreut werden und stehen unter einer wesentlich strengeren Beobachtung als die Bürgerinnen und Bürger die die Außenluft einatmen müssen.
- Für alle anderen Berufsgruppen (z.B. Büroarbeitsplatz) gelten ganz andere Richtwerte. Die Innenraumlufthygienekommission ermittelt einen Richtwert von 60 µg/m3. Arbeitgeber sind aufgefordert, unverzüglich zu handeln, wenn dieser Richtwert überschritten wird. Deshalb spricht man bei diesem Richtwert auch von einem wirkungsbezogenen Wert.
- Da die EU mittlerweile registriert hat, dass dieser Innenraumwert (60 µg/m3) eine erheblich gesundheitliche Gefährdung darstellt, wird dieser Wert aktualisiert und soll dann auf 40 µg/m3 reduziert werden. Damit orientiert man sich an der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).