1. Der Einkommensteuertarif

03. Januar 2019

Wie ich an anderer Stelle[1] schon bemerkt habe, werden fortschrittliche Kräfte beispielsweise in Talkshows ausgebremst, weil sie sich im Steuerrecht nicht ausreichend auskennen und demzufolge übernehmen dann Neoliberale die Deutungshoheit. Steuerrechtliche Sachverhalte werden dann häufig falsch dargestellt und die fortschrittlichen Kräfte sind manchmal nicht in der Lage, die (fehlerhaften) neoliberalen Argumente zu entkräften. Gerade das Steuerrecht bietet sich förmlich für gesellschaftliche Veränderungen (Klimawandel, Naturschutz, Armut, Bildungsnotstand usw.) an.

Das vom Bund der Steuerzahler herausgegebenen Wirtschaftsmagazin -Der Steuerzahler- vermerkt in der Ausgabe 11/18 auf Seite 244: „Dass beim Tarif etwas kräftig schiefläuft, merkt jeder Durchschnittsverdiener bei einer Gehaltserhöhung. Bekommt etwa ein Single mit einem Monatsbrutto von 3.500 Euro gut 4 Prozent mehr Gehalt, muss er knapp 8 Prozent mehr Steuern zahlen.“

Solche und ähnliche Aussagen begegnen uns immer wieder in Zeitschriften, Zeitungen und Talkshows. Auch wenn es jetzt sehr mathematisch wird, muss der Wahrheitsgehalt dieser Aussage geprüft werden.

Der oben genannte Steuerpflichtige hat ein Jahresgehalt von 42.000 Euro (3.500 x 12)

Wie aus dem Steuertarif hervorgeht befindet er sich in der Tarifzone 3:

von 13 997 Euro bis 54 949 Euro: (220,13 · z + 2 397) · z + 948,49.

Jetzt muss geklärt werden, was der Ausdruck „z“ bedeutet:

Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 13 996 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

Um „z“ zu ermitteln ist nun folgende Rechnung nötig:

42000 – 13996 = 28004

28004 : 10000 = 2,8004 = z

Eingesetzt in o.g. Formel ergibt sich die Steuerzahlung:

(220,13 x 2,8004 + 2397) x 2,8004 + 948,49 = 9.387,36 Euro (Steuerzahlung)

Um jetzt den Durchschnittssteuersatz auszurechnen muss die Steuerzahlung mit dem Jahresgehalt in Relation gesetzt werden:

9.387,36 : 42.000 = 0,2235 entspricht 22,35 %

Dieser Durchschnittsverdiener zahlt also 22,35 Prozent Einkommensteuer. Wenn er zusätzlich noch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend macht, würde sich sein Durchschnittssteuersatz natürlich noch verringern.

Um das oben genannte Beispiel des Steuerzahlerbunds weiter zu entkräften, bleibt uns nichts anderes übrig als die Rechnung, unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhung, zu wiederholen.

Es wird Gehaltserhöhung von 4 Prozent unterstellt, das bedeutet:

42.000 x 4 % =1.680 (Euro)

Demnach verdient unser Steuerpflichtiger nun 43680 Euro pro Jahr.

Der steuerpflichtige Bürger befindet sich nach wie vor der Tarifzone 3:

von 13 997 Euro bis 54 949 Euro: (220,13 · z + 2 397) · z + 948,49.

Zur Erinnerung: Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 13 996 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

Um „z“ zu ermitteln ist wieder folgende Rechnung nötig:

43680 – 13996 = 29684

29684 : 10000 = 2,9684 = z

Eingesetzt in o.g. Formel ergibt sich die Steuerzahlung:

(220,13 x 2,9684  + 2397) x 2,9684  + 948,49 = 10.003,40 Euro (Steuerzahlung)

Um jetzt den Durchschnittssteuersatz auszurechnen muss die Steuerzahlung mit dem Jahresgehalt in Relation gesetzt werden:

10.003,40  : 43.680 = 0,2290 entspricht 22,90 %

Dieser Durchschnittsverdiener zahlt also nun 22,90 Prozent Einkommensteuer[2].

Der Durchschnittssteuersatz ist von 22, 35 % auf 22, 90% gestiegen. Insofern ist die Aussage, bei „4 Prozent mehr Gehalt, muss er knapp 8 Prozent mehr Steuern zahlen“ fehlerhaft.

Der Durchschnittssteuersatz hat sich lediglich um 0,55 % (22,90% – 22,35 %) erhöht. Natürlich findet eine geringe Mehrbelastung statt. Es kommt dann häufig das Argument, dass die Mehrbelastung schon für kleine und mittlere Einkommen 42 Prozent beträgt. Dies ist natürlich ebenfalls nicht richtig. Aber um diesen Sachverhalt zu klären, kommen wir leider nicht umhin die Mathematik zu bemühen. Ich werde mich in den nächsten Blogs weiterhin mit dem Einkommensteuertarif beschäftigen. Vorab schon mal: Wenn es um die mysteriösen 42 Prozent geht, muss der Grenzsteuersatz definiert werden. Hilfreich dabei sind die Differentialrechnung und die Kenntnis über die erste Ableitung. Also, Fortsetzung folgt.

[1]https://udokoepke.de/die-kalte-progression/

https://udokoepke.de/der-reichtum-gehoert-auf-den-pruefstand/

[2] Bei Verheirateten reduziert sich häufig der Durchschnittssteuersatz, weil das Splitting-Verfahren zur Anwendung kommt.

Weitere Artikel