Schnee von gestern und trotzdem notwendig
Ähnlich wie bei der Zuckersteuer gilt für die Finanztransaktionssteuer: Alter Wein in neuen Schläuchen. Die Zuckersteuer wurde im Jahre 1993 abgeschafft und neuerdings denkt man glücklicherweise über deren Wiedereinführung nach. Ähnliches gilt für die Finanztransaktionssteuer, die früher als Börsenumsatzsteuer bezeichnet wurde und ebenfalls der neoliberalen Wende zum Opfer fiel.
Die Börsenumsatzsteuer war eine Kapitalverkehrsteuer die auf den Handel mit Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate erhoben wurde. Die Steuer berechnete sich je nach Wertpapierart mit 1 Prozent für öffentliche Anleihen und 2,5 Prozent vom Kurswert für festverzinsliche Wertpapiere und Aktien. Durch das Finanzmarktförderungsgesetz schaffte die damalige Bundesregierung die Steuer im Jahre 1991 ab.
Jetzt wird schon seit 1997 über die Wiedereinführung diskutiert. Die Finanztransaktionssteuer (FTT) funktioniert vom Prinzip her wie eine Umsatzsteuer auf börsliche und außerbörsliche (OTC) Finanztransaktionen. Während die Steuersätze der damaligen Börsenumsatzsteuer zwischen 1 und 2,5 Prozent lagen, werden heute Steuersätze zwischen 0,01 und 0,1 Prozent diskutiert.
Keynes und Tobin gehören in die Debatte
Das theoretische Fundament für die Besteuerung von Finanzmärkten wurde von dem Ökonomen John Maynard Keynes (1883-1946) und seinem Schüler James Tobin (1918-2002) gelegt. Schon im Jahre 1936 (nach der „Great Depression“) stellte J.M. Keynes fest, dass die Einführung einer Verkehrssteuer die kurzfristigen Spekulationen unterbinden kann. Somit haben die Unternehmen die Möglichkeit, sich wieder auf langfristige und nachhaltige Gewinnmaximierung zu konzentrieren. In der heutigen Zeit reduzierte sich der Hochfrequenzhandel erheblich, falls sich die Bundesregierung entschlösse, die FTT einzuführen. Somit hätte man den kurzfristigen Spekulationsgeschäften einen wirksamen Riegel vorgeschoben. Solche schnelllebigen Geschäfte basieren ohnehin auf einen maximalen Einsatz bei minimalen Gewinnspannen. Damit reduziert sich das Finanzmarktrisiko erheblich und man würde viel Dampf aus dem Kessel nehmen.
Keynes war es durchaus bewusst, dass mit solch einer Steuer die Liquidität der Unternehmen sinkt. Empirische Studien weisen nach, dass eine geringe Liquidität die Volatilität der Finanzmärkte sogar erhöht. Außerdem muss angemerkt werden, dass jede erhobene Steuer die Liquidität schmälert. Weiterhin wird von den Gegner der Finanztransaktionssteuer die mögliche Reduzierung des volkswirtschaftlichen Handelsvolumens angemahnt. Diese Kritik ist zwar berechtigt, volkswirtschaftliche Nachteile entstehen aber nur partiell, weil Finanzmarktprodukte nicht hergestellt werden, es handelt sich überwiegend nur um Verträge, Kontrakte und häufig um heiße Luft. Produkte werden mit den volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital hergestellt und dienen mehr oder weniger den Menschen. Wertpapiere und Kontrakte sind keine Produkte, sondern lediglich Hoffnungen und Versprechungen. Da sich die Transaktionskosten mit einer Börsensteuer erhöhen werden, reduziert sich das Handelsvolumen. Das bedeutet aber nicht, dass sich das materielle Bruttoinlandsprodukt nennenswert vermindert. Es wird lediglich die Anzahl der Transaktionen (Käufe und Verkäufe) der gehandelten Finanzobjekte in einem bestimmten Zeitraum zurückgehen Es ist ja nur ein Handelsvolumen und nicht das werthaltige Bruttoinlandsprodukt.
Einigung in Sicht?
Seit der neoliberalen Wende in den 80er und 90er Jahren kam es immer wieder zu massiven Währungskrisen (Asienkrise, Krisen in Venezuela, Brasilien, Rußland und Türkei). Die Ursachen waren aber keine realwirtschaftlichen Probleme, sondern spekulative Transaktionen haben diese Krisen ausgelöst. Die betroffenen Währungen wurden schlagartig abgewertet und die Länder mussten mit der Kapitalknappheit zurechtkommen. Diesen Volkswirtschaften wurden sehr große Verluste zugemutet, damit die Kapitaleigner verhältnismäßig kleine Gewinne abschöpfen konnten. Dies ist unverhältnismäßig und die volkswirtschaftlichen Gleichgewichte brechen zusammen. Eine Finanztransaktionssteuer könnte an dieser Stelle die Wechselkurse stabilisieren. Spekulationen werden gedämpft und die Realwirtschaft nimmt keinen Schaden.
Im Jahre 2007 erfasste die nächste Krise die Welt. Der spekulative Immobilienmarkt in Amerika, aber auch die Schifffahrt in Deutschland, lösten eine Finanzkrise aus und der Präsident der Europäischen Kommission Jose` Manuel Barroso stellte einen Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer vor. Bis vor kurzem konnten sich die EU-Finanzminister allerdings nicht auf eine einheitliche Regelung dazu einigen. Dies scheiterte in der Vergangenheit am Widerstand einzelner Länder wie z.B. Großbritannien. Hier ist der Anteil des Finanzsektors am Wirtschaftsvolumen besonders groß und die Furcht vor einem Umsatzrückgang in diesem Sektor ist deshalb sehr ausgeprägt. Andererseits gibt es auch EU-Länder, die die Finanztransaktionssteuer nach der Finanzkrise im Jahre 2007 eingeführt haben, beispielsweise Frankreich, Irland, Zypern, Finnland und Griechenland.
Die Finanztransaktionssteuer hätte für die Finanzmärkte eine ausgleichende und stabilisierende Wirkung, die volkswirtschaftlichen Gleichgewichte kämen stärker zur Geltung und der Hochfrequenzhandel würde sich beruhigen. Die langfristigen Investitionen werden von der Steuer kaum tangiert und kurzfristige Spekulationen reduzierten sich. Die Gefahrenlage zukünftiger Finanzkrisen vermindert sich ebenfalls und der Staat könnte durch die Steuermehreinnahmen wichtige Investitionen tätigen. So könnte beispielsweise viel Geld für den Klimaschutz bereitgestellt werden.
Es wäre begrüßenswert, wenn sich die Finanztransaktionssteuer international verbindlich durchsetzen könnte. Leider sprechen sich die Erfinder der neoliberalen Ökonomie, die USA und Großbritannien, gegen diese Steuer aus, weil sie um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Finanzplätze und Börsenstandorte fürchten. Bloß – wenn sich alle Länder einig sind, gäbe es an dieser Stelle keinen Wettbewerb.