Die Umsatzsteuer

06. Juli 2019

Frage der Wochenzeitung -der Freitag- am 13.06.2019: „Welches Auto gefällt Ihnen am besten?“ Antwort Niko Paech: „Genauso könnten Sie mich fragen, welche Krankheit mir am besten gefällt.“

(Niko Paech, Volkswirt, lehrt und forscht an der Universität Siegen als außerplanmäßiger Professor im Bereich der Pluralen Ökonomik.)

Niko Paech meint es ernst, trifft das auch auf Andreas Scheuer zu, oder war das nur ein Aprilscherz? Vielleicht wollte unser Verkehrsminister mal seine ökologische Seite aufblitzen lassen? Sein Vorschlag zur Umsatzsteuer im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zielt in die richtige Richtung. Der öffentliche Nahverkehr wird mit 7 Prozent Umsatzsatzsteuer belegt (bis 50 km) und der Fernverkehr (über 50 km) mit 19 Prozent. Mit 7 Prozent werden Fahrten mit Zügen, Straßenbahnen, S- und U- Bahnen, Bussen und Fähren besteuert, ausgenommen sind Bergbahnen. Das einzige Kriterium ist: Sie müssen unter 50 Kilometer bleiben. Vor einigen Wochen hat der Verkehrsminister den Vorschlag unterbreitet, den öffentlichen Fernverkehr ebenfalls nur mit 7 Prozent Umsatzsteuer zu belegen –  eine vernünftige Empfehlung.

Aufgrund des Vorschlages von Andreas Scheuer könnte der öffentliche Fernverkehr also um 12 % verbilligt werden, wenn man den Steuersatz reduzierte. Dies würde ein Loch in den Haushalt von 400 Mill. Euro reißen. Der Finanzminister dürfte aber keine Probleme damit haben, weil andere Steuern dieses ausgleichen könnten; selbst, wenn nur die Autofahrer über die Kfz – Steuer dieses ausgleichen müsste, ergäbe sich folgende Rechnung: Bei 65 Mill. Fahrzeugen müsste die Steuer pro Fahrzeug und Jahr um 6,15 Euro angehoben werden. Dies wären ungefähr 0,50 Euro pro Monat / pro Autofahrer, eine übersichtliche und durchaus machbare Finanzierung. Außerdem ist es in Zeiten des Klimawandels nicht nachvollziehbar, dass das Autobahnnetz weiter ausgebaut wird. Hier ergäbe sich weiteres Einsparpotenzial für den Finanzminister Scholz.

Schlusslicht Deutschland zum Ersten

Ähnlich wie in Dänemark könnte man natürlich auch den gesamten ÖPV steuerfrei stellen. Dann wäre der ÖPV richtig günstig und über das Gesetz der Massenproduktion, das Betriebswirte gerne zum Einsatz bringen, nähme der öffentliche Verkehr zu und damit natürlich auch die Einnahmen. Es wäre auch nicht auszuschließen, dass sich dann in dieser Stelle die volkswirtschaftlichen Ausgaben und Einnahmen neutralisieren. Der Verkehrsminister Scheuer hat also ein richtiges verkehrs- und klimapolitische Signal gesetzt.

„Das Manager Magazin hat viele Institutionen zum Plan des Verkehrsministers befragt und das Ergebnis ist eindeutig: „Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist für die Senkung der Mehrwertsteuer. „Die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern sind immer noch zu Lasten der Schiene verzerrt“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Das Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene sieht auch Vorteile. Geschäftsführer Dirk Flege bezeichnete Scheuers Vorstoß als „wichtiges Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verlangte, der Ankündigung schnell Taten folgen zu lassen. Auch die Trassenpreise, das sind Gebühren für die Nutzung der Schienen, müssten endlich gesenkt werden, sagte VZBV-Verkehrsexperte Gregor Kolbe dem „Handelsblatt““.[1]

Die Vorteile liegen also auf der Hand: Der öffentliche Fernverkehr würde günstiger werden und die Straßen werden gleichzeitig entlastet. Im Gegensatz zur PKW-Maut lässt sich der Vorschlag leicht umsetzen, weil das europäische Recht dem nicht entgegensteht. Der deutsche Gesetzgeber könnte sofort tätig werden und eine entsprechende Regelung im Umsatzsteuergesetz einführen. Dies haben unsere europäischen Nachbarn schon vor langer Zeit realisiert. In Europa, ausgenommen in Deutschland, gilt grundsätzlich der verminderte Mehrwertsteuersatz. Die Länder Dänemark, Irland und Großbritannien erheben gar keine Mehrwertsteuer auf Bahntickets.

Schlusslicht Deutschland zum Zweiten

Die Allianz pro Schiene hat am 17.06.2019 die Studie „Deutschland tätigt zu geringe Investitionen in den Schienenverkehr“ veröffentlicht. Die Pro-Kopf-Investitionen in die Eisenbahn-Infrastruktur ist in Deutschland besonders negativ ausgeprägt. Es wurden in der genannten Studie zehn führende Volkswirtschaften in Europa untersucht. Die Länder Schweiz und Österreich führen das Feld an und investieren sehr hohe Summen in den Schienenverkehr. Im Ranking folgen nun die Länder Schweden, Großbritannien, Dänemark, Niederlande und Italien. Auf Platz sieben (von zehn) landete das wohlhabende Deutschland. Damit Deutschland nicht den Anschluss bei der Bekämpfung des Klimawandels verliert, ist es also erforderlich, dass die Investitionen in die Schiene erheblich erhöht werden, und um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, ist die Umsatzsteuer auf Fahrkarten zu reformieren.

Beseitigt den Wildwuchs im Umsatzsteuergesetz

Und wenn man schon dabei ist, könnte man gleichzeitig den Wildwuchs im deutschen Umsatzsteuerrecht beseitigen. Durch die zunehmende Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Einführung unzähligen Regionalbahnen werden die Fahrausweise nicht mehr einheitlich erstellt. Auf den Tickets muss der Umsatzsteuersatz nicht zwingend ausgewiesen werden. Diese Sonderregelung für öffentliche Verkehrsmittel muss dringend überarbeitet werden.

Diese Sonderregelung führt dazu, dass Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter das monatliche Ticket zahlen, damit diese per Bus oder Bahn zur Arbeit kommen, die Umsatzsteuer nicht einheitlich und ordnungsgemäß (buchhalterisch) ausweisen können. Das gleiche Ärgernis gilt, wenn Unternehmen Netzkarten für Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter nutzen. Auch kann sich ein Unternehmer die Umsatzsteuer auf Bus- und Bahntickets beim Vorsteuerabzug zurückholen. Dies wird dann problematisch, wenn der Steuersatz nicht auf dem Ticket ausgewiesen ist. Natürlich gilt der Rechtsgrundsatz: Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf ihn nicht verwehrt bekommen und natürlich gewährt § 14 Umsatzsteuergesetz einen einklagbaren Anspruch auf eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Trotzdem – warum werden Hürden aufgebaut, die den öffentlichen Nahverkehr für alle Beteiligten unattraktiv machen?

Die Bahn muss wieder verstaatlicht werden

Gerade dieser Sektor muss wieder reprivatisiert, dem Gemeinwohl unterstellt und öffentlich kontrolliert werden, damit wirksamer Klimaschutz realisiert werden kann. Natürlich wird ein schlüssiges Gesamtkonzept benötigt, dass auch die Kerosionsteuer für Flugreisen mitberücksichtigt. Außerdem könnten die zahlreichen steuerliche Privilegien für Fluggesellschaften abgeschafft werden. Kleine Änderungen im Umsatzsteuergesetz wären an dieser Stelle möglich und nötig um wirksamen Klimaschutz zu betreiben. Es steht aber zu befürchten, dass unser Verkehrsminister seinen, hoffentlich nicht bierlaunigen, Vorschlag zur Umsatzsteuerreform der Bahn nicht umsetzen wird. Falls ich mich täuschen sollte, würde es mich sehr freuen.

[1] https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/deutsche-bahn-andreas-scheuer-will-mehrwertsteuer-auf-bahntickets-senken-a-1263327.html, aufgerufen am 15.09.2019

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