Immer wieder gerne

12. März 2019

Der Satz von Georg Mascolo[1] am 06.11.2017 in der Sendung „Hart aber fair“

bringt es auf dem Punkt:

 „Nike zahlt Geld an Nike, damit es einen

Schuh verkaufen darf, der Nike heißt“.

 

Hier wird ein Sachverhalt beschrieben, der leider zunehmend Schule macht und zu erheblichen Steuerverkürzungen und manchmal auch zu Steuerhinterziehungen führt. Die Firma Nike verkauft das Recht am eigenen Namen einer Tochtergesellschaft, die ihren Sitz in einem Niedrigsteuerland hat. Die Kosten für die Namensnutzung werden dann in das Niedrigsteuerland überwiesen. Wenn nun diese Kosten mit dem zu erwarteten Gewinn in Deutschland übereinstimmen, beträgt der zu versteuernde Gewinn in Deutschland null Euro, weil die Kosten für die Namensnutzung vom Gewinn abgezogen werden. Deutschland geht leer aus und das Niedrigsteuerland partizipiert von der Steuerzahlung.

Steuerschlupflöcher

Dies ist leider kein Einzelfall, sondern gängige Gestaltungspraxis vieler Unternehmen. Eigentlich gibt es im Steuerrecht klare Spielregeln – die Gewinne sind da zu versteuern, wo sie entstehen. Nun gibt es aber leider in der Steuergesetzgebung sehr viele Unstimmigkeiten, die im internationalen Vergleich zunehmen. Diese Diskrepanzen führen dann zu Steuerschlupflöcher, die von vielen Unternehmen ganz legal ausgenutzt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, kleine Betriebe und Handwerksmeister haben diese Gestaltungsmöglichkeiten nicht.

Deutschland ist ein attraktiver Markt, die Kaufkraft ist relativ hoch und es lässt sich hier viel Geld verdienen. Dies haben insbesondere die großen Software Unternehmen, IT – Giganten und auch skandinavische Möbelhersteller für sich entdeckt. Das verdiente Geld wird aber selten in Deutschland versteuert, sondern der Reibach fließt in die Steueroase. Jetzt könnte man die üblichen Stammtischparolen ausrufen – das Ausland begünstigt Steuerdumping und wir hier in Deutschland sind die Saubermänner, wir haben mit dieser Misere nichts zu schaffen, weil wir die Guten sind. So einfach ist es nicht, da Deutschland als Steueroase diese Gewinnverschiebungen ebenfalls zulässt.

Die Gemeinde Monheim

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 11.05.2017 über den zukünftigen Reichtum der rheinischen Gemeinde Monheim. Diese Gemeinde wirbt mit einem außerordentlich geringen Gewerbesteuer – Hebesatz.  Solche Werbung ist vollkommen legal. Die Gemeinden können ihren Hebesatz auf die Gewerbesteuer  autonom festlegen. Daran ist zunächst auch nichts auszusetzen. Es gibt diverse Standortfaktoren[2], die bei der Bewertung eines Standortes herangezogen werden können. Es ist vollkommen legitim, wenn sich Gemeinden um neue Unternehmen bemühen und den Hebesatz attraktiv gestalten. Wenn sich dann ein Betrieb in einer Gemeinde niedergelassen hat, bleibt er in der Regel auch in dieser Gemeinde. Kein Industriebetrieb käme auf die Idee, eine Standortverlegung mit dem gesamten Produktionsapparat vorzunehmen, weil die Nachbargemeinde einen etwas geringeren Hebesatz hat.

Gegen den Hebesatz -Wettbewerb der Gemeinden ist überhaupt nichts einzuwenden. Bloß wenn sich die Gemeinden wie Steueroasen in fernen Ländern verhalten, dann muss genauer hingeschaut werden. Die rheinische Gemeinde Monheim weiß sehr genau, dass es für einen Industriebetrieb problematisch ist, den gesamten Produktionsapparat zu verlegen. Also gründen steuersparende Unternehmen eine kleine Verwaltungsfirma, die ähnlich wie das Unternehmen Nike nur die Nutzung des Markennamens verwaltet und schon hat die besagte Gemeinde wieder einen neuen Gewerbesteuerzahler. Die Gewinne[3] werden dann geschickt hin- und hergeschoben und diese Praktiken unterscheiden sich in keiner Weise von den Geschäftsgebaren der Steueroasen in der Karibik. So findet ganz legal Steuerdumping in Deutschland statt. Der Steuergesetzgeber ist aufgefordert, solche Praktiken zu unterbinden.

Der Steuerwettbewerb muss reguliert werden

 Ich habe an anderer Stelle schon mehrfach betont, dass Steuerzahlungen wichtig für die Gemeinschaft sind und dadurch die Gesellschaft überhaupt erst zusammengehalten werden kann. Ein Steuerwettbewerb darf es international nicht geben und die Steuern dürfen nur sehr begrenzt als Standortfaktor eingesetzt werden. Neoliberale Politiker und Ökonomen müssen in die Schranken verwiesen werden, wenn sie behaupten, dass die Steuern in den internationalen Wettbewerb gehören. Genau das Gegenteil ist richtig. International muss gegen das Steuerdumping vorgegangen werden. Hier gibt es schon gute Ansätze und der Weg muss konsequent fortgesetzt werden. Ob sich das mit dem Partner Deutschland umsetzen lässt ist höchst fraglich. Wir bekommen ja noch nicht einmal das Steuerdumping in Deutschland in den Griff. Die Steueroase Monheim ist das traurige Beispiel dafür. Diese Gemeinde beherzigt den Spruch des römischen Kaiser Vespasian: pecunia non olet.

[1] Georg Mascolo ist der Leiter des Rechercheverbundes von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung.

[2] Dies sind kosten- und ertragsbedingte Vorteile.

[3] Im Gewerbesteuergesetz werden die Gewinne als Gewerbeertrag bezeichnet.

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