Klimawandel – die Bedenkenlosigkeit

18. Mai 2021

„Aufrechter Gang auf bewohnbarer Erde.“

(Ernst Bloch)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in seinem Urteil zum Klimaschutz entschieden, dass die Klimagesetzgebung der Bundesregierung die Freiheitsrechte kommender Generationen massiv gefährdet. Die Bundesregierung muss nachbessern, um die Bekämpfung des Klimawandels gerecht zu werden. Die Bedenkenlosigkeit hinsichtlich des Klimawandels ist somit grundgesetzwidrig. Unser gegenwärtiger Lebensstil führt dazu, dass kommende Generation kein schönes Leben mehr haben werden. Die Kipp-Punkte rücken immer näher und es steht zu befürchten, dass unser CO2-Budget in den nächsten Jahren aufgebraucht wird; dann nützen auch keine Maßnahmen mehr, dann ist es zu spät. Die gegenwärtige Ökonomie ist „maximal falsch konstruiert: Sie überzieht bei Weitem die ökologischen Grenzen“ (Fabian Scheidler). Also sind durchgreifende Veränderungen nötig und es ist höchste Zeit, unser Wirtschaftssystem ökologisch umzubauen und den Begriff Klimaneutralität (siehe Blog vom 21.März 2021) kritisch zu hinterfragen.

Kipp-Punkte

Es gibt hinsichtlich des Klimawandels außerordentlich viele Kipp-Punkte.  Ein kurzes Beispiel: Der Eispanzer auf Grönland ist 3.300 Meter dick. Dieses Eis taut bereits seit Jahren. Im Jahre 2019 gingen 600 Kubikkilometer verloren. „Um sich ein Bild zu machen: Wer von Berlin nach München fährt – Luftlinie rund 600 Kilometer-, kann sich ein Eisblock vorstellen, der auf diese Strecke 100 Meter breit ist – dieser Block wäre dann zehn Kilometer hoch. Solch ein Eisblock geht derzeit jedes Jahr in Wasser auf. Es schmilzt schon jetzt immer schneller: 2014 waren es lediglich 200 Kubikkilometer Grönlands, die verloren gingen.“[1] Eisblöcke schmelzen von oben nach unten. Da sich dieser Prozess in immer wärmere Landstriche verlagert, wird das Tauen beschleunigt. Aber nicht nur dieser gewaltige Eisblock schmilzt, sondern die weltweiten Gletscher sind ebenfalls betroffen. Zunehmend tauchen Gletschermühlen auf. Das sind spiralwandige Hohlformen im Eis, die entweder von der Gletscheroberfläche oder in Spalten abfließendem Schmelzwasser geschaffen worden sind. Es entsteht eine kreisförmige Bewegung, die die Gletscher zum Erodieren bringen. Falls der grönländische Eispanzer weiter schmilzt, würde der weltweite Meeresspiegel um sieben Meter steigen. Ganze Städte würden untergehen und eine Umkehr ist nicht mehr möglich. Selbst wenn heute tiefgreifende Verhaltensänderungen stattfinden würden, wird die Schmelze noch einige Jahre weiter gehen, denn die Natur und das Klima sind träge Systeme.

Das CO2-Budget ist bald aufgebraucht

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts begründen ihr Urteil mit den Freiheitsrechten kommender Generationen. Es geht um das nackte Überleben zukünftiger Generationen, weil, so die Begründung des Gerichts, das CO2-Budget bald aufgebraucht sein wird. Damit wird ein freiwilliger Verzicht auf den CO2-Ausstoß zunehmend problematisch und es steht zu befürchten, dass dieser dann erzwungen werden muss. Somit könnte eine Ökodiktatur immer näher rücken und der Artikel 20a des Grundgesetzes wird obsolet. Hier ist zu lesen, dass der Staat „auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ schützen muss. Dieser, bis dato wenig beachteter, Grundgesetzartikel umfasst auch die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen.

„Die Chancen, ein dystopisches Kollapsszenario abzuwenden, hängen entscheidend davon ab, ob es gelingen wird die gegenwärtige räuberische Ordnung, welche die Natur zu einem toten, beliebig ausbeutbaren Objekt degradiert hat, zu überwinden und durch ein System zu ersetzen, das unseren existenziellen Verbundenheiten Rechnung zu tragen vermag.“[2]  Dies wird mit unserer gegenwärtigen Ökonomie nicht gelingen, weil sie auf die heutigen Herausforderungen keine Antwort hat und die viel diskutierte Klimaneutralität ist eine Mogelpackung. Das Wirtschaftssystem muss in Frage gestellt werden und bestimmte Strukturen müssen verändert werden. Die heutigen Entscheidungen und auch Nicht-Entscheidungen beeinflussen in jedem Fall die Handlungsoptionen zukünftiger Generationen. Außerdem steht in dem Urteil, dass in allen Lebensbereichen, also „Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur und Konsum“ und so weiter „Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch (…) gehaltvoll Gebrauch gemacht werden“ könne.“[3]  Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat gezeigt, dass diese Gerichtsbarkeit wesentlich deutlicher und radikaler den Klimawandel bekämpfen möchte als die Politikerinnen und Politiker der herrschenden Parteien. Trotzdem ist dieses Urteil nur ein notwendiger aber kein hinreichender Maßstab für zukünftiges Handeln. Wie lange wollen wir noch auf die Kosten zukünftiger Generationen leben?

[1] Nick Reimer, Eisbären in Berlin, in: der Freitag, 6.Mai 2021, S. 1

[2] Fabian Scheidler, Systemwandel oder Klimakollaps, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 5`21, Berlin, 2021, S. 65

[3] Halina Wawzyniak, Die Freiheit von morgen, in: der Freitag, Nr. 19, vom 12.Mai 2021, S. 7

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