In meinem Artikel „Armut, Reichtum und Klimawandel“[1] vom 12. Mai 2019 habe ich fünf Thesen zur CO2 Besteuerung aufgestellt. Erste These: Sowohl marktbasierte Klimaschutzmodelle als auch der CO2 – Zertifikatehandel werden das Klimaproblem nicht lösen. Zweite These: Der Klimawandel hängt unmittelbar mit der Verteilung des individuellen Reichtums zusammen. Dritte These: Eine CO2 Besteuerung könnte den Klimawandel partiell aufhalten, wenn der Reichtum über das Instrument der Steuer umverteilt wird. Vierte These: Marktbasierte Klimaschutzmodelle müssen eindeutig von einer CO2  Steuer abgegrenzt werden. Und schließlich die fünfte These: Eine eigenständige CO2 Steuer darf es nicht geben, solch eine Steuer ist in das bestehende Steuersystem zu integrieren.
Die Rechtmäßigkeit einer CO2 Steuer wird bezweifelt
Nun ist das eingetreten, was ich schon vor drei Monaten befürchtet habe. Die vierte und insbesondere die fünfte These wurden jetzt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt. Die Experten erstellten Ende Juli ein Gutachten und weisen nach, dass eine eigenständige CO2 Steuer verfassungswidrig sei, da sie nicht in den Steuertypenkatalog des Grundgesetzes passe. Das Grundgesetz sieht zwar ein Steuerfindungsrecht für die Abgeordneten des Bundestages vor, aber kein Steuererfindungsrecht. Eine neu konzipierte Steuer muss sich also in die vorhandenen Steuerarten und in das Steuersystem integrieren können. Dieses Problem habe ich vor drei Monaten vermutet, nun hat der Wissenschaftliche Dienst dieses bestätigt.
Lösungsmöglichkeiten
Um das Problem zu lösen, könnte man das Grundgesetz ändern. Dafür ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Bei der gegenwärtigen Konstellation des Deutschen Bundestages scheint diese Lösung illusorisch.
Mein Lösungsansatz (Armut, Reichtum und Klimawandel) ist zielführend. Es ist verfassungsmäßig kein Problem die Vermögensteuer wieder einzuführen, die Einkommensteuer für Reiche zu erhöhen und gleichzeitig die Geringverdiener zu entlasten. Im Gegenzug werden die Verbrauchssteuern (z.B. die Mineralölsteuer, die Umsatzsteuer), die mit dem Klimawandel zusammenhängen, erhöht. Somit gibt es keine eigenständige CO2 Steuer und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages könnte keine Verfassungswidrigkeit feststellen, da die CO2 – Besteuerung in das bestehende deutsche Steuersystem implementiert wurde.
Die von mir vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit kann nur ein erster Schritt sein. Hohe Energieverbräuche, PS-starke Autos, Fleischkonsum und sonstiger CO2verschlingender Konsum müssen wesentlich stärker besteuert werden. Natürlich wird eine CO2 Besteuerung das Klimaproblem nicht lösen, aber irgendwo muss ein Anfang gemacht werden.
[1] Dieser Artikel wurde in der Internetausgabe der Wochenzeitung der Freitag unter der Überschrift „Kohle stinkt“ veröffentlicht.