Erbschaften und Schenkungen

07. März 2026

Warum die Supereichen so gerne in Deutschland wohnen

Man mag die Narrative über das scheue Reh namens Kapital nicht mehr hören. In der öffentlichen Wahrnehmung wird Reichtum häufig mit Unternehmertum gleichgesetzt. Damit wird vernebelt, dass es bei der Vermögen- und Erbschaftsteuer weniger um Unternehmen[1], sondern mehr um den privaten Reichtum geht, den ich nun beleuchten möchte. Fraglich ist dabei, ob sich Deutschland tendenziell zu einer leistungslosen Erbengesellschaft entwickelt, die man wie ein scheues Reh behandeln muss. Ist also die Angst berechtigt, dass der Wegzug von deutschen Vermögenden in das Ausland zu erwarten ist, wenn die Erbschaftsteuer erhöht oder die Vermögensteuer wieder eingeführt wird. Wie ein Kaninchen vor der Schlange haben deutsche Politiker Angst vor der Abwanderung der Superreichen. Das Kaninchen in der Natur muss mit seinem Schicksal leben, Politik ist aber das exakte Gegenteil von Schicksal[2]. Politik muss gestalten, dass ist ihre genuine Aufgabe.

Das deutsche Außensteuergesetz

Da gerade hierzulande so viel über die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den Ausweichreaktionen in der deutschen Steuerpolitik debattiert wird, könnte die Mitbewerberin, die USA, an bestimmten Stellen als Reformvorlage dienen. Solch eine Reform könnte beispielsweise nach dem Modell der amerikanischen Steuerstaatsbürgerschaft entwickelt werden. Jeder, der einen amerikanischen Pass hat, zahlt in Amerika Steuern. Natürlich kann jeder amerikanische Bürger auch seinen Pass abgeben, auf die Staatsbürgerschaft verzichten und ins Ausland abwandern. Dann wird aber eine sogenannte Exit-Tax fällig. Diese Ausstiegssteuer beträgt gegenwärtig knapp über 20 Prozent des Vermögens. Damit wird das Abwandern von Steuereinkommen sanktioniert. Merkwürdigerweise akzeptieren auch die „reichen“ Amerikaner die Konstruktion des Steuerstaatsbürgers. Trotzdem ist es auch in Amerika, wie fast in jedem Land der Erde, möglich, die Steuern zu umgehen.[3]

Bei vielen Menschen verfängt die Drohung, dass Vermögende Deutschland verlassen könnten, wenn sie steuerlich belastet werden. In Deutschland gibt es aber seit dem Jahr 1972 das Außensteuergesetz, um die Kapital- und Steuerflucht wirksam zu begegnen. Das Grundprinzip dieses Gesetzes lautet: Bisher unversteuerte Wertzuwächse von Vermögen, die im Inland entstanden sind, können nicht steuerfrei ins Ausland verlagert werden.

Als Beispiel schlüpfe ich mal wieder in die Rolle des armen Reichen und vereinfache den Sachverhalt. Wichtig ist an dieser Stelle auch nicht eine exakte steuerliche Darstellung der Verhältnisse, sondern es geht um die Entkräftung des Arguments, dass Vermögende in Scharren das Land verlassen werden, wenn eine Vermögensteuer eingeführt oder die Erbschaftsteuer erhöht wird. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausdrücklich auf reiche Menschen, die leistungsloses Einkommen erhalten und nicht auf Unternehmen.

Wie ich bereits im 1. und 2. Teil dargestellt habe, verfüge ich über ein fiktives Aktienvermögen in Höhe von 24 Millionen Euro in Form von Aktien der Siemens AG. Die erbschaft- und schenkungssteuerliche Relevanz habe ich bereits behandelt und gleichzeitig den Mythos der Doppelbesteuerung relativiert.

Wenn ich nun mit meinem Aktienvermögen ins Ausland ziehen würde und Deutschland somit das Besteuerungsrecht verlöre, fällt bei meinem Wegzug Einkommensteuer an. Es wird von den deutschen Steuerbehörden ein fiktiver Verkauf dieser Unternehmensanteile unterstellt. Dabei wird der jeweilige Marktwert zum Zeitpunkt des Wegzugs als Verkaufspreis unterstellt. Angenommen ich zöge heute ins Ausland, müsste der Verkaufspreis in Höhe von 245,00 Euro pro Aktie (ungefährer Börsenkurs im Februar 2026) zugrunde gelegt werden. Bei 100.000 Aktien wären das 24,5 Millionen Euro. Jetzt müssen nur noch die Anschaffungskosten abgezogen werden. Wie aus meinem fiktiven Beispiel hervorgeht, habe ich die Aktien im Jahr 1972 zum Wert von 5,37 DM, also 2,75 Euro, erhalten. Der Anschaffungswert beläuft sich somit auf 275.000 Euro und die Differenz zum aktuellen Marktwert beträgt circa 24 Millionen Euro, dies entspricht dem fiktiven Marktwert, der zu versteuern ist. Nach dem Außensteuergesetz werden 60 Prozent des angenommenen Erlöses mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.[4] Von den 24 Millionen Euro unterliegen somit 14,4 Millionen Euro der Besteuerung. Der Steuersatz beträgt 47,5 Prozent (42 Prozent Einkommensteuer, 3 Prozent Reichensteuer und 2,5 Prozent Solidaritätszuschlag). Die zu entrichtende Einkommensteuer wird auf 6,84 Millionen Euro (14,4 Millionen x 47,5%) taxiert.

          Wenn ich tatsächlich in dieser Situation wäre, würde ich schön in Deutschland bleiben, mich still verhalten und mich freuen, dass es keine Vermögensteuer und eine moderate Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt, die man auch noch leicht umgehen kann (siehe Mathias Döpfner). Auch würde es mich freuen, wenn Markus Lanz immer wieder sein »Kleinsparer-Mythos« verbreitet und viele Menschen dieser naiven Erzählung, oder treffender formuliert – diesem Blödsinn, folgen. Trotz des Außensteuergesetzes ist Deutschland ein Steuerparadies für Reiche und Superreiche, weil dieses Gesetz keine Umverteilung vornimmt, denn die Grundregel dieses Gesetz lautet: »Bisher unversteuerte Wertzuwächse von Vermögen, die in Deutschland entstanden sind – dank öffentlich finanzierter Infrastruktur, Bildungssystem und Arbeitskräften – können nicht einfach steuerfrei ins Ausland verlegt werden.«[5] Deshalb wird die Aktivierung der Vermögensteuer oder eine Verschärfung der Erbschaftsteuer sicherlich nicht dazu führen, dass reiche Privatpersonen das Land verlassen werden.  

Im Gegensatz dazu, mag man darüber streiten, ob Unternehmen wegen der hohen Energie- und Lohnkosten Deutschland verlassen. Dies gehört in die politische Debatte. Es ist aber unerträglich, dass immer wieder angeführt wird, dass Vermögende, im Falle einer Steuererhöhung, das Land verlassen wollen. Ich kenne zwar keine superreichen Menschen, möchte sie aber davor warnen, diese paradiesischen Zustände aufzugeben. In einem Land, wo leistungsloses Einkommen ausschließlich bei Bürgergeldempfängern und nicht bei Vermögenden vermutet wird, lässt es sich doch als reiche Person sehr gut leben. Zumal zu erwarten ist, dass die Vermögensteuer nicht wieder eingeführt wird. Dies ist bedauerlich, denn wir sehen gegenwärtig in den USA was passiert, wenn Superreiche in Watte gepackt werden, immer mehr Privilegien genießen und anschließend die Macht übernehmen. Deshalb ist die Vermögensteuer in Deutschland wieder einzuführen, die Reichen werden das deutsche Steuerparadies schon nicht verlassen. Außerdem würde durch eine Steuererhöhung das Milliardenvermögen der Superreichen nicht abgebaut, es würde bloß etwas langsamer wachsen.


[1] Im 2. Teil dieser Reihe habe ich das Betriebsvermögen untersucht.

[2] Wenn der US-Außenminister Marco Rubio auf der Münchener Sicherheitskonferenz am 14.02.2026 verkündet, dass das Schicksal Europas mit den USA verflochten ist, dann muss man sich über diesen Sprachgebrauch wundern. Die Politik Donald Trumps zielt eher darauf ab, sich von Europa zu entfernen. Das hat mit Schicksal nichts zu tun.

[3] Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass der Präsident der USA, Donald Trump, über Jahrzehnte hinweg keine, oder nur eine viel zu geringe, Einkommensteuer gezahlt hat.

[4] Vgl. Julia Jirmann, Black Box Steuerpolitik, Bonn, 2. Auflage, 2024, S. 85.

[5] Julia Jirmann, Black Box Steuerpolitik, Bonn, 2. Auflage, 2024, S. 85.

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